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  Verstoß gegen die allgemeinen Menschenrechte  
  

Die Nazis haben gegenüber den Juden in der Zeit zwischen 1933 bis 1945 keines der allgemeinen Menschenrechte beachtet. Zur Erinnerung habe ich sie (die Menschenrechte gegen die man damals verstoßen hat) hier aufgeschrieben.  Auch heute - 50 Jahre nach Ereinbarung der allgemeinen Menschenrechte - wird in einigen Ländern gegen die Menschenrechte immer noch verstoßen. Amnesty International versucht aufzupassen, dass solche Ungerechtigkeiten gestoppt werden. Leider klappt das nicht immer.  
 

 
 
 
  
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (UNO)   
Genehmigt und verkündet von der Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) am 10. Dezember 1948  
Artikel 1 (Menschenwürde)  
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.  
Artikel 2 (Diskriminierungsverbot)  
Jeder Mensch hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeine Unterscheidung, wie etwa nach Rasse, Farbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, nach Eigentum, Geburt oder sonstigen Umständen. Weiter darf keine Unterscheidung gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebietes, dem eine Person angehört, ohne Rücksicht darauf, ob es unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder irgendeiner anderen Beschränkung seiner Souveränität unterworfen ist.  
Artikel 3 (Grundlegende Rechte)  
Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.  
Artikel 4 (Verbot der Sklaverei)  
Artikel 5 (Verbot der Folter)  
Artikel 6 (Anerkennung als Rechtsperson)  
Artikel 7 (Gleichbehandlung)  
Artikel 8 (Rechtsschutz)  
Artikel 9 (Freiheitsrechte)  
Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.  
Artikel 10 (Anspruch auf unabhängiges Gerichtsverfahren)  
Artikel 11 (Unschuldsvermutung; kein rückwirkendes Strafgesetz)  
(1) Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist so lange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.  
Artikel 12 (Schutz der Intimsphäre)  
Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, sein Heim oder seinen Briefwechsel noch Angriffen auf seine Ehre und seinen Ruf ausgesetzt werden. Jeder Mensch hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen derartige Eingriffe oder Anschläge.  
Artikel 13 (Freizügigkeit)  
(1) Jeder Mensch hat das Recht auf Freizügigkeit und freie Wahl seines Wohnsitzes innerhalb eines Staates.  
(2) Jeder Mensch hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen sowie in sein Land zurückzukehren.  
Artikel 14 (Asylrecht)  
(1) Jeder Mensch hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgungen Asyl zu suchen und zu genießen.  
(2) Dieses Recht kann jedoch im Falle einer Verfolgung wegen nichtpolitischer Verbrechen oder wegen Handlungen, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen, nicht in Anspruch genommen werden.  
Artikel 15 (Staatsangehörigkeitsrecht)  
(1) Jeder Mensch hat Anspruch auf eine Staatsangehörigkeit.  
Artikel 16 (Gleichbehandlung der Geschlechter)  
Artikel 17 (Recht auf Eigentum)  
Artikel 18 (Gewissens-., Glaubens-, Meinungsfreiheit)  
Artikel 19 (Informationsfreiheit)  
Artikel 20 (Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit)  
Artikel 21 (Recht auf Mitwirkung; Wahlrecht))  
Artikel 22 (Recht auf soziale Sicherheit)  
Artikel 23 (Recht auf Arbeit)  
Artikel 25 (Anspruch auf soziale Fürsorge)  
Artikel 26 (Recht auf Bildung)  
Artikel 27 (Recht auf kulturelle Mitwirkung)  
Artikel 28 (Gerechte internationale Ordnung)  
Artikel 29 (Gemeinschaftspflichten)  
 
(Hier findet Ihr die Menschenrechte im Internet) 
 
 
 
Ich könnte mir trotzdem nicht vorstellen, dass so etwas wie eine Pogromnacht noch mal passieren könnte, weil ich nicht glaube, dass wir uns, beziehungsweise die älteren Leute sich nicht nochmal so beeinflussen lassen.  
Verena Hobus,  Klasse 9a
 
Ich könnte mir trotzdem nicht vorstellen, dass so etwas wie eine Pogromnacht noch mal passieren könnte, weil ich nicht glaube, dass wir uns, beziehungsweise die älteren Leute sich nicht nochmal so beeinflussen lassen. 
Verena Hobus,  Klasse 9a 
 
 
 
 


updated by Uta Hartwig, 18.02.15